Maskenpflicht im Außenbereich aufgehoben

Liebe Eltern,

aufgrund der nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in Deutschland und Nordrhein-Westfalen wird die Coronabetreuungsverordnung kurzfristig angepasst. Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb des Schulgebäudes besteht die Maskenpflicht weiter.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Viele Grüße,

Janina Hicking

(Kommissarische Schulleitung)