Informationen zu den Herbstferien und zum Schulbetrieb nach den Ferien

Liebe Eltern,


mit diesem Brief möchte ich Ihnen Informationen rund um die Herbstferien und den Schulbetrieb nach den Ferien zukommen lassen:

  • Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Kinder unter 16 Jahren gelten nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung während der Schulzeit aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. In den Ferien gilt diese Regelung nicht. Alle Kinder benötigen – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei. Es besteht auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder. Es wäre prima, wenn Sie Ihr Kind, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen lassen würden.
  • Maskenpflicht: die Landesregierung hat die Absicht, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung sollen wir in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien erhalten.
  • Am Mittwoch, den 27.10.2021 findet die schulinterne Lehrerfortbildung des ersten Halbjahres statt. Das Kollegium wird den ganzen Tag zum Thema „Kinderrechte“ arbeiten. Für die Kinder ist dies ein Selbstlerntag, d.h., dass die Kinder Arbeitsmaterial mit nach Hause bekommen und dieses selbstständig bearbeiten.
    Die Betreuungskräfte sollen, soweit wie möglich, an der Fortbildung teilnehmen, damit sich die Kinderrechte-Pädagogik wirklich durch die ganze Schule zieht. Daher wäre es prima, wenn an diesem Tag nur die Kinder in die Betreuung kämen, die unbedingt darauf angewiesen sind. Frau Heuser wird in Kürze eine Abfrage dazu machen.
  • Am 29.10.2021 werden 3 Klassenräume der Waldschule ausgeräumt, da sie in der darauf folgenden Woche neue Multifunktionsmöbel erhalten. Es wäre toll, wenn sich Eltern finden würden, die diese Räume an dem Wochenende 30.10., 31.10., 1.11.2021 streichen könnten. Es werden etwa 20 Personen benötigt. Sollten Sie Zeit und Lust haben, den Kindern mit einem neuen Anstrich eine Freude zu machen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Klassenlehrerin.


Nun wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie schöne Herbstferien!


Viele Grüße,


Janina Hicking
(Schulleitung)

Spenden für Schulbrote

Beim Erntedankfest danken wir Gott für die gute Ernte. Dafür, dass wir alles haben, was wir brauchen. Im Übermaß sogar. Darum möchten wir aus dieser Dankbarkeit heraus teilen, etwas abgeben: Eine Kollekte im Schulgottesdienst einsammeln für Kinder an Duisburger Schulen, die kein Schulbrot dabei haben, die nicht satt im Unterricht sitzen. Der Verein „Immersatt“ schmiert jeden Morgen mit Ehrenamtlern Hunderte von Butterbroten, die dann kistenweise zu 30 Duisburger Schulen gefahren werden. Zur Frühstückspause sind sie dann da und machen Schulkinder satt. Da der Verein ausschließlich von Spenden lebt, stehen in vielen Geschäften die Spendendosen-erkennbar an der Banane (aus Holz). An Erntedank stand so eine Dose auch in der Waldschule! Die Waldschulkinder waren sofort bereit, etwas vom Taschengeld zu spenden oder sogar innerhalb der Familie Geld zu sammeln. Es kam der unglaubliche Betrag von 477,-€ zusammen! Vielen lieben Dank! Davon werden wieder viele, viele Schulbrote zubereitet und verteilt.

Unser Ausflug zum Steinschen Hof

Am Weltkindertag haben alle Klassen der Schule etwas besonderes unternommen.

Unsere Maulwurfklasse ist zusammen mit der Eulenklasse losgezogen, um den Steinschen Hof in Baerl kennenzulernen. Nach einem Fußmarsch durften wir dann einige Tiere ansehen. Da waren Hühner draußen und im Stall, Schweine, Ziegen und noch mehr Hühner. Wir haben gelernt, dass es auch Hühner gibt, die grüne Eier legen und wo die Kartoffeln gelagert werden. Auch die großen Maschinen und Fahrzeuge durften wir ansehen.

Nachdem wir uns noch im Hofladen umgesehen haben, sind wir dann zurück zur Schule gegangen. Dort haben wir auf dem Schulhof ausgiebig gefrühstückt. Gut, dass viele Kinder Sitzkissen dabei hatten, sonst wäre es für ein Picknick viel zu kalt gewesen!

Weltkindertag

Der erste Ausflug für die Schneckchen in diesem Schuljahr. Hoffentlich folgen noch viele solcher schönen Tage!

Die Schnecken sind super sportlich die Halde in Baerl hochgewandert und konnten so oben am Geleucht angekommen die tolle Aussicht auf unseren schönen grünen Baerler Busch genießen. 

Ein großes Dankeschön an die lieben Mamis, die uns mit einem leckeren Frühstück überraschen konnten. 

Informationen aus dem Ministerium für Schule und Bildung

Liebe Eltern,

ich hoffe, der Start in das neue Schuljahr ist bei Ihnen allen gut verlaufen. Das Ministerium für Schule und Bildung hat uns informiert, dass für das Schuljahr 2021/22 der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden.

Auch die Schulmitwirkungsgremien (Klassenpflegschaftssitzungen, Schulpflegschaft, Schulkonferenz) können grundsätzlich uneingeschränkt bei Einhaltung der Hygieneregeln tagen. Der Zutritt zum Schulgebäude ist nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet. Außerdem ist für die Schulmitwirkungsgremien eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen, wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt wird.

Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakten in Schulen:

  • In der Regel sollen nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Klassen oder Betreuungsgruppen, vom Unterricht ausgeschlossen werden.
  • Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
  • Wenn die übrigen Schülerinnen und Schüler sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe der infizierten Person aufgehalten und Masken getragen haben und alle anderen empfohlenen Hygienemaßnahmen eingehalten wurden, so sollen sie nicht als "enge Kontaktpersonen" eingestuft werden. 
  • Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses (Lolli-Test) erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses durch einen individuellen PCR-Test. Liegt ein solches Ergebnis vor, ist für „nicht-enge Kontaktpersonen“ eine Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten wieder möglich.
  • Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte der Schule) von Quarantäneregelungen ausgenommen.

Viele Grüße

 Janina Hicking

(Kommissarische Schulleitung)

 

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