Liebe Eltern,
der Besuch im Duisburger Stadttheater muss coronabedingt traurigerweise ausfallen. Da die auf das Schulkonto überwiesenen 5 € aus verwaltungstechnischen Gründen nur mit großem Aufwand zurückgebucht werden könnten, haben wir entschieden, das Geld zunächst „einzufrieren“. Wir werden so schnell wie möglich einen Ersatz-Ausflug buchen und das Geld dann dafür verwenden.
Damit wir das Geld dann von allen Kindern der Schule zusammen haben, bitte ich die wenigen Eltern, die das Geld noch nicht überwiesen haben, dies in den nächsten Tagen nachzuholen. Vielen Dank!
Sparkasse Duisburg
BIC DUISDE33XXX
IBAN DE48 3505 0000 0268 0003 95
Noch eine kleine Information zur Testung nach Fehltagen:
- Wenn Kinder am Tag der Lollitestung in der Schule fehlen, dann müssen sie an dem Tag, an dem sie das nächste Mal zur Schule kommen, direkt vor Unterrichts-/Betreuungsbeginn einen negativen Test vorlegen – auch wenn an diesem Tag eine Lollitestung in der Klasse stattfindet.
- Nach einer Corona-Erkrankung ist dies nicht notwendig. Betroffene Kinder dürfen nach Beendigung der angeordneten Quarantäne ohne Testnachweis zur Schule kommen.
Die Testungen in den nächsten Tagen und nach den Ferien sehen wie folgt aus:
- Am 22.12.2021 nehmen alle Kinder an der Pooltestung teil. Dies ist gleichzeitig der letzte Pool-Testtag in diesem Jahr. Am 23.12. würden im Falle eines positiven Pools lediglich die Nachtestungen eingereicht werden müssen. Betroffene Familien würde bis ca. 7 Uhr am Donnerstag Morgen informiert werden. Das Ergebnis der Einzelprobe wird Ihnen dann direkt bis 6 Uhr am 24.12.2021 vom Labor mitgeteilt.
- Um auch einen sicheren Schulstart im neuen Jahr zu ermöglichen, werden am Montag, dem 10. Januar 2022, alle Kinder eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben. Danach wird ab dem nachfolgenden Mittwoch der bekannte Testrhythmus fortgesetzt. Dadurch, dass die Kinder an den Testtagen immer auch eine Einzelprobe abgeben, müssen Sie im Falle eines positiven Pools keinen Nachtest mehr einreichen.
Am letzten Schultag (Mittwoch, 22.01.2021) ist Unterricht nach Plan. Donnerstag ist ein beweglicher Ferientag.
Ich wünsche Ihnen ein schönes, letztes Adventwochenende.
Viele Grüße,
Janina Hicking
(Schulleiterin)
Liebe Eltern,
ab dem 02.12.2021 gilt wieder die Maskenpflicht auch wieder am Platz.
Vielen Dank und viele Grüße,
Janina Hicking
(Schulleiterin)
Liebe Eltern,
im Folgenden leite ich Ihnen einen Brief des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW an die Eltern der Grundschüler weiter mit Bitte um Kenntnisnahme:
„Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.
Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore.
Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes:
Schritt 1: Pooltestung am Testtag
> Negative Pool-Testung
Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen.
> Positive Pool-Testung
Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt.
Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden.
Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung
Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt.
> Negative Rückstellprobe Ihres Kindes
Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen.
> Positive Rückstellprobe Ihres Kindes
Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore1 informiert und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben.
Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).
Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt.
Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können.
Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden.
Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“
Viele Grüße,
Janina Hicking
(Schulleiterin)
Liebe Eltern der 4. Klassen,
ich möchte Sie herzlich einladen zu unserer Info-Veranstaltung „Übergang 4-5“
- am Montag, den 29.11.2021
- für die 4a um 18:00 Uhr
- für die 4b um 19:15 Uhr
- in der Aula der Waldschule (oder ggf. als Videokonferenz)
An diesem Abend erhalten Sie Information rund um den Schulwechsel Ihres Kindes im Sommer 2022 und Sie können allgemeine Fragen zu diesem Thema stellen.
Aus bekannten Gründen darf (bei einer Präsenzveranstaltung) pro Kind nur 1 Erziehungsberechtigter teilnehmen. Derzeit gilt die 3-G-Regel. Bitte verfolgen Sie die Nachrichten und richten Sie sich nach der tagesaktuellen Reglung. Bitte tragen Sie einen Mund-Nasenschutz und desinfizieren Sie sich am Eingang die Hände.
Wir freuen uns auf Sie!
Viele Grüße,
Janina Hicking
(Schulleiterin)
Liebe Eltern,
in dem Elternbrief vor den Herbstferien habe ich Sie bereits informiert, dass die Landesregierung beabsichtige, die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 in den Unterrichtsräumen aufzuheben. Dies wurde nun offiziell so beschlossen.
Konkret bedeutet dies:
- Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schüler*innen keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Kinder in Klassenräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten für die Schüler*innen, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Befinden sich die Schüler*innen nicht an einem festen Sitzplatz, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
- Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Häusliche Quarantäne:
- Tritt in einer Klasse ein Infektionsfall auf, geht in der Regel das betroffene Kind, alle Sitznachbarn an diesem Gruppentisch bzw. die Sitznachbarin oder der Sitznachbarn links wie rechts der infizierten Person in häusliche Quarantäne.
- Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
- Für Sitznachbarn, die weiterhin (freiwillig) eine Maske tragen, werden – abhängig vom aktuellen Stand – ggf. keine Quarantäneanordnungen verhängt.
- Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schüler*innen frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Kinder sofort wieder am Unterricht teil.
Die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln werden auch weiterhin konsequent umgesetzt.
Viele Grüße,
Janina Hicking
(Schulleiterin)