Liebe Eltern,
das Ministerium für Schule und Bildung hat uns informiert, dass für das Schuljahr 2021/22 der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden.
Auch die Schulmitwirkungsgremien (Klassenpflegschaftssitzungen, Schulpflegschaft, Schulkonferenz) können grundsätzlich uneingeschränkt bei Einhaltung der Hygieneregeln tagen. Der Zutritt zum Schulgebäude ist nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet Außerdem ist für die Schulmitwirkungsgremien eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen, wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt wird.
Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakten in Schulen:
- In der Regel sollen nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Klassen oder Betreuungsgruppen vom Unterricht ausgeschlossen werden.
- Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
- Wenn die übrigen Schülerinnen und Schüler sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe der infizierten Person aufgehalten und Masken getragen haben und alle anderen empfohlenen Hygienemaßnahmen eingehalten wurden, so sollen sie nicht als "enge Kontaktpersonen" eingestuft werden.
- Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses (Lolli-Test) oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses durch einen individuellen PCR-Test. Liegt ein solches Ergebnis vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten wieder möglich, sofern sie durch das Gesundheitsamt nicht als „enge Kontaktperson“ eingestuft werden.
- Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte der Schule) von Quarantäneregelungen ausgenommen.
Viele Grüße,
Janina Hicking
(Kommissarische Schulleitung)
Liebe Eltern,
ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder entspannte Sommerferien verbracht haben und alle gesund und munter in das neue Schuljahr starten können.
In diesem Jahr möchte ich Ihnen bereits vor dem 1. Schultag einige Informationen zukommen lassen.
Das neue Schuljahr startet grundsätzlich zunächst so, wie das letzte Schuljahr beendet wurde. Alle Kinder haben Präsenzunterricht und der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel erteilt. In der ersten Schulwoche (Mittwoch, Donnerstag und Freitag) habe alle Kinder Unterricht von 08:15 – 11:45 Uhr. Die Betreuung ist selbstverständlich vom ersten Tag an gewährleistet.
Die vor den Ferien geltenden Hygienevorgaben gelten auch weiterhin:
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude und während des Unterrichts.
- Dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen.
- Es wird weiterhin wöchentlich zwei Lolli-Testungen geben.
- Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.
- Sollte ein positiver Coronafall auftauchen, wird die Rückverfolgung weiterhin über die Sitzpläne erfolgen.
- Nach Aussage des Gesundheitsamtes Duisburg müssen geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nicht in eine mögliche Quarantäne geschickt werden.
Bezüglich des Schwimmunterrichts haben wir die Information erhalten, dass bis zum 30.08.2021 alle Lehrschwimmbecken für den Schulsport gesperrt sind. Außerdem kann, aufgrund der Hygienevorschriften der einzelnen Bäder, das Schulschwimmen nicht so stattfinden, wie bisher. Es wird ein rollierendes System eingeführt, was zunächst bis zu den Herbstferien gelten wird. Danach werden die Entscheidungsträger der Stadt Duisburg sehen, inwieweit - durch die Pandemie verursacht - der Schwimmunterricht weiter durchgeführt werden kann. Sobald ich nähere Informationen habe, werde ich diese an Sie weiterleiten.
Am 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten und es besteht die Verpflichtung, einen der nachfolgend aufgeführten Nachweise z. B. über den Impfschutz der Schülerinnen und Schüler zu erbringen:
- Nachweis über einen angemessenen Impfschutz (Impfausweis oder Impfpass)
- Nachweis über einen bereits bestehenden Immunschutz (ärztliches Zeugnis)
- Nachweis über eine Kontraindikation (Unverträglichkeit) in Bezug auf eine Masern-Impfung (ärztliches Zeugnis)
Bitte lassen Sie der Klassenlehrerin Ihres Kindes einen dieser Nachweise bis zum 08.10.2021 (Beginn der Herbstferien) als Kopie zukommen. Gerne können Sie auch die angehängte Nachweis-Bescheinigung von Ihrem Kinderarzt ausfüllen lassen.
Ich wünsche allen, auch im Namen des Kollegiums der Waldschule einen guten Start in das neue Schuljahr.
Viele Grüße,
Janina Hicking
(Kommissarische Schulleitung)